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Mietvertrag abschließen: Darauf sollten Sie achten

Prime Relocation Services • Juni 06, 2023

Beziehen Sie Ihre erste eigene Wohnung oder steht ein Umzug in eine andere Wohnung an, müssen Sie mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Mietvertrag voreilig unterschreiben. Oft lauern Fallstricke in Form von Klauseln. 


Es gibt verschiedene Arten von Mietverträgen. Sowohl Sie als Mieter als auch Ihr Vermieter haben Rechte und Pflichten. Der Mietvertrag informiert über die Rechte und Pflichten beider Seiten.

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Mietvertrag schriftlich abschließen


Ein Mietvertrag legt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter fest. Sie sollten einen Mietvertrag immer schriftlich abschließen. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die vermietete Wohnung zu überlassen. Der Mieter darf die Wohnung benutzen. 


Laut Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter regelmäßig den Mietzins zuzüglich der Nebenkosten zu zahlen. Zum Vertragsende muss der Mieter die gemietete Immobilie an den Vermieter zurückgeben. Als Mieter verpflichten Sie sich außerdem, Mängel an der gemieteten Wohnung sofort an den Vermieter zu melden. 


Es ist möglich, einen Mietvertrag nur mündlich abzuschließen. Sie sollten allerdings zum Vertragsabschluss einen Zeugen mitnehmen. Er kann die geschlossenen Vereinbarungen bestätigen. Als rechtliche Grundlage für die Miete ist ein schriftlicher Mietvertrag sicherer. Er beweist die zwischen Mieter und Vermieter getroffenen Regelungen.

Mietvertrag abschließen und auf den Inhalt achten


Ein Mietvertrag in Schriftform sollte die folgenden Angaben enthalten:



  • Name und Anschrift von Mieter und Vermieter
  • Anschrift und Beschreibung der Wohnung
  • Wohnungsgröße in Quadratmeter und Zahl der Zimmer
  • Aufstellung über die gemieteten Räume und Flächen
  • Zahl der Bewohner
  • Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter
  • Mietdauer
  • Kaution
  • Nettomiete
  • Vereinbarte Mieterhöhungen
  • Summe der Betriebskosten
  • Kündigungsfrist

Mietvertrag abschließen und auf Klauseln achten


Ein Mietvertrag kann zusätzliche Klauseln enthalten. Hier sollten Sie genau hinschauen. Nicht immer sind solche Klauseln gültig.


Klauseln über Reparaturen und Renovierung


Enthält der Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel, müssen Sie als Mieter die Kosten für kleinere Reparaturen selbst tragen. Für diese Kosten gilt eine Obergrenze in ortsüblicher Höhe. 


Die Klausel ist unwirksam, wenn die Kostenobergrenze zu hoch ist. Bei einer solchen Klausel sollten Sie sich über die ortsübliche Kostenobergrenze informieren. Pro Jahr sollten die Kosten für Kleinreparaturen nicht höher als eine Nettokaltmiete sein. 


Der Mietvertrag kann eine Renovierungsklausel enthalten. Sie sieht vor, dass Sie renovieren müssen, wenn das erforderlich ist. Eine flexible Renovierungsklausel schreibt keine festen Zeiten für Renovierungen vor. Bei einer Endrenovierungsklausel müssen Sie renovieren, wenn Sie aus der Wohnung ausziehen.


Vorsicht bei Kündigungsverzichtsklausel


Ist eine Kündigungsverzichtsklausel enthalten, muss sie beidseitig gelten. Der Vermieter darf Ihnen nicht wegen Eigenbedarf kündigen. Sie sollten daran denken, dass Ihre Lebensumstände mitunter erneut eine Wohnungssuche erfordern können. Bei einer Kündigungsverzichtsklausel ist es schwer, vorzeitig aus dem Mietvertrag herauszukommen. Generell darf eine Kündigungsverzichtsklausel maximal für vier Jahre gelten.


Klausel über Haustiere


Der Vermieter darf im Mietvertrag nicht grundsätzlich verbieten, dass Sie als Mieter Haustiere halten. Generell erlaubt sind kleine Tiere wie Hamster oder Wellensittich. Möchten Sie einen Hund oder eine Katze in der Mietwohnung halten, sollten Sie den Vermieter darüber informieren.


Mietvertrag abschließen: verschiedene Vertragsarten


Bei den Mietverträgen gibt es verschiedene Arten. Sie unterscheiden sich nach Dauer und Höhe der Miete: 


Ein unbefristeter Mietvertrag enthält keinen Endtermin der Vertragsdauer. Sowohl Mieter als auch Vermieter dürfen einen solchen Vertrag jederzeit kündigen, wenn sie die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Kündigt der Vermieter den Vertrag, muss er einen zulässigen Grund dafür angeben, beispielsweise Eigenbedarf. 


In einem befristeten Mietvertrag muss das Vertragsende enthalten sein. Der Vertrag endet automatisch. Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch möglich. Es ist auch möglich, die Laufzeit zu verlängern. 


Ein Dauermietvertrag ist nicht mit einem unbefristeten Mietvertrag zu verwechseln. Für den Mieter bedeutet ein solcher Vertrag den höchstmöglichen Kündigungsschutz. Der Vermieter darf dem Mieter nicht ordentlich kündigen. Solche Dauermietverträge gibt es bei gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften. 


Ein Untermietvertrag ist ein Mietvertrag, den ein Mieter mit einem Untermieter schließt. Der Mieter muss den Vermieter informieren, wenn er einen Untermietvertrag abschließen möchte. Nicht jeder Vermieter akzeptiert einen Untermietvertrag.


Ein Staffelmietvertrag legt eine Mieterhöhung bereits beim Vertragsabschluss fest. Er muss die Mieterhöhung in Euro enthalten. Der Abstand zwischen den Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr betragen. 


Bei einem Indexmietvertrag kann der Vermieter die Miete monatlich anpassen. Die Grundlage ist der vom Statistischen Bundesamt berechnete Mietindex.


Mietvertrag abschließen und genau auf den Inhalt achten


Bevor ein Umzug ansteht und Sie einen Mietvertrag abschließen, sollten Sie genau auf den Inhalt achten. Im Vertrag können etwa ein Kündigungsverzicht oder eine Mieterhöhung geregelt sein. Am gebräuchlichsten ist ein unbefristeter Mietvertrag. Beide Seiten können jederzeit kündigen, müssen aber die Kündigungsfrist beachten.

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